Weitere Entscheidung unten: FG Schleswig-Holstein, 28.03.2006

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 5 K 291/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6401
FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 5 K 291/04 (https://dejure.org/2009,6401)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.02.2009 - 5 K 291/04 (https://dejure.org/2009,6401)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 5 K 291/04 (https://dejure.org/2009,6401)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6401) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage bei verbilligte Abgabe von Abonnements einer Tageszeitung an Verlagsmitarbeiter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG; § 10 Abs. 5 UStG
    Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 i.V.m. § 10 Abs. 4 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) bei einer verbilligten Abgabe von Abonnements einer Tageszeitung an Mitarbeiter der herausgebenden Verlagsgesellschaft; Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit der ...

  • IWW
  • Judicialis

    UStG § 10 Abs. 4; ; UStG § 10 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 4 Nr. 1; EStG § 10 Abs. 5 Nr. 2
    Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 bei verbilligter Abgabe von Abonnements einer Tageszeitung an Verlagsmitarbeiter - Mindestbemessungsgrundlage; Verbilligte Abgabe; Zeitungsabonnement; Verlagsmitarbeiter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 bei verbilligter Abgabe von Abonnements einer Tageszeitung an Verlagsmitarbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Verbilligte Abgabe von Zeitungsabonnements

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 883
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-17/01

    Sudholz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 5 K 291/04
    Allerdings hat der EuGH in einer Entscheidung vom 29.04.2004 (C-17/01, Rz. 17) bestätigt, dass es für die Wirksamkeit der Ausnahmegenehmigung keiner Veröffentlichung bedürfe.

    Entscheidend sei, dass dem Art. 27 der 6. EG-Richtlinie eine derartige Veröffentlichungspflicht nicht zu entnehmen sei (vgl. EuGH-Urteil vom 29.04.2004 - C - 17/01, BStBl II 2004, 806, 808, Rz. 25).

  • EuGH, 20.01.2005 - C-412/03

    Hotel Scandic Gåsabäck - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2, 5 Absatz 6

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 5 K 291/04
    Der EuGH habe in seiner Entscheidung vom 20.01.2005 (C-412/03, UR 2005, 98, 194 - Hotel Scandic) entschieden, dass eine Entnahme von Gegenständen und Dienstleistungen zum privaten Bedarf und damit die Anwendung einer Mindestbemessungsgrundlage nur dann gerechtfertigt sei, wenn die Umsätze unentgeltlich erfolgten.

    Wurde eine Gegenleistung erbracht, ist diese nach der Auffassung des EuGH zwingend als Bemessungsgrundlage zu akzeptieren (vgl. dazu EuGH , Urteil vom 20.01.2005 - Rs. C - 412/03, UR 2005, 98 - Hotel Scandic).

  • BFH, 13.12.1995 - XI R 8/86

    Umsatzsteuer; Vereinbarkeit der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 1

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 5 K 291/04
    Dies gelte grundsätzlich auch dann, wenn das Entgelt unangemessen niedrig sei, d.h. nicht dem Wert der gelieferten Gegenstände entspreche (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 13.12.1995 - XI R 8/86, UR 1996, 155).

    Innerhalb einer Frist von zwei Monaten beantragte weder die Kommission noch ein Mitgliedstaat, die Angelegenheit im Rat der EU zu erörtern, so dass am 13.08.1978 - mit Ablauf der Frist - die Ausnahmegenehmigung als erteilt galt (vgl. BFH-Beschluss vom 13.12.1995 - XI R 8/86, UR 1996, 155).

  • EuGH, 16.10.1997 - C-258/95

    Fillibeck

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 5 K 291/04
    Die Frage, welche Leistungen aufgrund des Dienstverhältnisses unentgeltlich nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b UStG 1980 erbracht werden, hat der EuGH zur Arbeitnehmer-Sammelbeförderung entschieden, dass die Beförderung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich zum privaten Bedarf gehöre (vgl. EuGH-Urteil vom 16.10.1997, Rs. C - 258/95, UR 1998, 61 - Fillibeck -).
  • BFH, 27.02.2008 - XI R 50/07

    Mindestbemessungsgrundlage - verbilligte Überlassung von Arbeitskleidung - Zweck

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 5 K 291/04
    Nach dem Zweck dieser Regelung solle die Besteuerung unentgeltlicher Leistungen nicht durch die Vereinbarung unangemessen niedriger Entgelte unterlaufen werden (vgl. dazu zum Beispiel BFH-Urteil vom 27.02.2008 - XI R 50/07, BFH/NV 2008, 1086 m.w.N.).
  • EuGH, 29.05.1997 - C-63/96

    Finanzamt Bergisch Gladbach / Skripalle

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 5 K 291/04
    Im Übrigen kann sich der Steuerpflichtige unmittelbar auf die einschlägige Bestimmung des Gemeinschaftsrechts berufen (so auch Generalanwalt Fennelly, Schlussantrag im Verfahren des EuGH vom 27.02.1997 - Rs. C - 63/96, EuGHE 1997, I 2847 - Rz. 34, 35 - Skripalle).
  • BFH, 28.02.1980 - V R 138/72

    Behandlung der auf Privatfahrt angefallenen Unfallkosten bei der Bemessung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 5 K 291/04
    Nach Auffassung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, sind dafür alle diejenigen Kosten maßgebend, mit denen die Kostenrechnung des Unternehmens belastet wird (vgl. z.B. BFH-Urt. v. 28.2.1980 - V R 138/72, BStBl II 1980, 309).
  • BFH, 19.06.2011 - XI R 8/09

    Bemessungsgrundlage bei einer verbilligten Lieferung von Zeitungen an

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 883 veröffentlicht.
  • FG Düsseldorf, 25.09.2009 - 1 K 977/06

    Umsatzsteuer für Umsätze aus der Verpflegung von Heimbewohnern in Altenwohnheimen

    Für diesen Fall folgt der Senat der Auffassung des Generalanwalts Fennelly in seinen Schlussanträgen vom 27.02.1997 im Verfahren Skripalle (Rs. C-63/96, EuGHE I 1997, 2847) und des Niedersächsischen FG im Urteil vom 19.02.2009 5 K 291/04 (EFG 2009, 883), dass eine Nichtveröffentlichung einer stillschweigend durch Fristablauf als erteilt geltenden Sonderermächtigung der Anwendbarkeit der auf ihr beruhenden nationalen Regelung nicht entgegen steht.
  • FG Hessen, 10.12.2009 - 6 K 4389/03

    Mindestbemessungsgrundlage bei Pensionsleistungen eines Gewerkschaftsheimes

    Insoweit schließt sich der Senat zunächst vollumfänglich den Ausführungen des Niedersächsischen Finanzgerichts in seinem Urteil vom 19.02.2009 5 K 291/04 (EFG 2009, 1003 ff.) an, die insoweit wie folgt lauten:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - 5 K 291/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15850
FG Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - 5 K 291/04 (https://dejure.org/2006,15850)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.03.2006 - 5 K 291/04 (https://dejure.org/2006,15850)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. März 2006 - 5 K 291/04 (https://dejure.org/2006,15850)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,15850) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 20 Abs. 3; ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2a; ; AO § 181 Abs. 5; ; DBA-USA Art. 6; ; DBA-USA Art. 11 Abs. 1; ; DBA-USA Art. 11 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de

    Zinsen aus der Anlage von Überschüssen aus Vermietungseinkünften in den USA belegener Grundstücke unterliegen der deutschen Einkommensteuer; Qualifizierung der Vermietungstätigkeit richtet sich nach dem Recht des Anwenderstaates - Fiktion der gewerblich geprägten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Veranlagung von Zinsen aus der Anlage von Überschüssen aus Vermietungseinkünften in den Vereinigten Staaten belegener Grundstücke zur deutschen Einkommenssteuer; Einordnung der Art der Vermietung auf der Grundlage des Rechts des Anwenderstaates; Voraussetzung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 824
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.07.2003 - I R 5/03

    Mehrstöckige PersG

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - 5 K 291/04
    Auf Grund der verfahrensrechtlichen Vorgaben im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Juli 2003 I R 5/03, BFH/NV 2004, 1 erließ der Beklagte - das Finanzamt (FA) - am 23. März 2004 einen Bescheid zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung der "inländischen Beteiligten" an der Klägerin zu 1.).

    Ist eine Personengesellschaft (Obergesellschaft) ihrerseits an einer weiteren Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligt, so ist für beide Gesellschaften ein jeweils eigenständiges Feststellungsverfahren durchzuführen, wobei ein die Untergesellschaft betreffender Bescheid gemäß § 182 Abs. 1 Satz 1 AO für das Feststellungsverfahren gegenüber der Obergesellschaft bindend ist (BFH, Urteil vom 9. Juli 2003 I R 5/03, BFH/NV 2004, 1).

    Ein gesondertes Feststellungsverfahren betreffend die Einkünfte aus der Untergesellschaft ist auch dann durchzuführen, wenn - wie hier - an der Untergesellschaft neben ausländischen Gesellschaftern in direkter Form lediglich eine inländische Personengesellschaft beteiligt ist, jedoch weitere in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen über eine ausländische Personengesellschaft mittelbar an der Untergesellschaft beteiligt sind (vgl. BFH/NV 2004, 1, 2).

  • FG Schleswig-Holstein, 27.11.2002 - 2 K 148/00

    1. Zur Umqualifizierung der Einkünfte aus Vermögensverwaltung einer gewerblich

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - 5 K 291/04
    Unabhängig davon sei der angefochtene Bescheid aus den bereits im Verfahren Finanzgericht Schleswig-Holstein 2 K 148/00 vorgebrachten materiellrechtlichen Gründen und/oder den Gründen des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts 2 K 148/00 vom 27. November 2002 (EFG 2003, 376) rechtswidrig.

    Etwas anderes gilt lediglich in Ansehung der Fiktion des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG betreffend die gewerblich geprägte Personengesellschaft, denn die fingierte Umqualifikation von Einkünften widerspricht dem abkommensrechtlichen lex-specialis-Prinzip, weil sie die differenzierte Einordnung in die unterschiedlichen Einkunftsarten aufheben würde (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, EFG 2003, 376; Debatin/Wassermeyer, Vor Art. 6 - 22 MA, Rn. 27).

  • BFH, 24.04.2007 - I R 33/06

    Ausländische PersG; Feststellungsverfahren

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - 5 K 291/04
    Revision eingelegt (BFH I R 33/06).
  • BFH, 18.03.1998 - II R 48/96

    Bedeutung eines Hinweises in einem Feststellungsbescheid eines Finanzamtes für

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - 5 K 291/04
    Der Hinweis ist auch inhaltlich nicht zu beanstanden (vgl. BFH, Urteil vom 18. März 1998 II R 48/96, BFH/NV 1998, 1190).
  • FG Hamburg, 30.05.2000 - VII 244/98

    Zur Besteuerung von Zinserträgen auf kanadischen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - 5 K 291/04
    Dieser ist - wie bereits ausgeführt - in den Fällen einer lediglich vermögensverwaltenden Tätigkeit jedoch nicht einschlägig (vgl. Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 30. Mai 2000 VII 244/98, EFG 2000, 1048 zu den entsprechenden Vorschriften des DBA-Kanada).
  • FG Schleswig-Holstein, 14.07.2009 - 5 K 210/07

    Einordnung der Zinsen einer US-amerikanischen Personengesellschaft aus der Anlage

    Dies gilt, sofern nicht die Vermietung im Sinne des "Betriebsstättenvorbehalts" des Art. 11 Abs. 3 DBA-USA 1989 gewerblicher Natur ist und von einer in den USA belegenen Betriebsstätte ausgeübt wird (Bestätigung der Entscheidung des Senats im ersten Rechtsgang vom 28. März 2006 5 K 291/04, EFG 2006, 824).

    Der Senat wies die Klage mit Urteil vom 28. März 2006 (Az. 5 K 291/04, EFG 2006, 824) ab.

    2006 (5 K 291/04, EFG 2006, 824) Bezug genommen (vgl. im Ergebnis auch FG Düsseldorf, Urteil vom 28. April 2009 17 K 1070/07 F, S. 10 zit. nach [...]; FG Hamburg, Urteil vom 22. August 2006 7 K 255/04, EFG 2007, 105 für DBA Kanada; Wassermeyer in: Debatin/Wassermeyer, Kommentar zur Doppelbesteuerung, Art. 7 MA Rn 16 a; Hemmelrath in Vogel/Lehner, DBA, 5. Aufl., Art. 7 Rn 57).

    Vor diesem Hintergrund entspricht es auch einer sich aus dem Zusammenhang des DBA ergebenden Auslegung des Art. 6 DBA-USA, die hier streitigen Zinseinkünfte unter die speziell in Art. 11 erwähnten Zinseinkünfte und nicht unter die allgemeinere Vorschrift des Art. 6 DBA-USA zu fassen (so auch Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 28. März 2006, EFG 2006, 824; FG Hamburg, Urteil vom 22. August 2006 7 K 255/05, EFG 2007, 105 für vergleichbare Regelungen im DBA-Kanada; FG Düsseldorf, Urteil vom 28. April 2009 17 K 1070/07, zitiert nach [...] für DBA-GB; a. A.: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Urteil vom 27. November 2002 2 K 148/00, EFG 2003, 376; Wassermeyer in Debatin/Wassermeyer, vor Art. 6 - 22 MA, Rn 22).

    Insoweit ist zu unverjährter Zeit ein Feststellungsbescheid ergangen, über den im Anschluss an das zurückverweisende Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. Juli 2003 (Az.: I R 5/03, BFH/NV 2004, 1 ) noch abschließend zu entscheiden ist (vgl. Urteil des Senats vom 28. März 2006 5 K 291/04, EFG 2006, 824).

  • FG Düsseldorf, 28.04.2009 - 17 K 1070/07

    Zum Verhältnis der britischen Claw-back-Besteuerung zur deutschen

    Aus deutscher Sicht ist Unternehmen nur das, was § 15 Abs. 2 EStG als Gewerbebetrieb definiert (vgl. Wassermeyer in Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Art. 7 OECDMA Rz. 16 a; Piltz in Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Art. 7 OECDMA Rz. 85; Hemmelrath in Vogel/Lehner, DBA, 5. Aufl. 2008 zu Art. 7 Rn. 57; FG Schleswig-Holstein vom 28.03.2006 5 K 291/04, DStRE 2006, 1526; FG Schleswig-Holstein vom 27.11.2002 - 2 K 148/00, EFG 2003, 1104; vgl. auch BFH vom 30.08.1995 I R 112/94, BStBl II 1996, 563 = BFHE 179, 48 zum DBA Schweiz; BFH vom 17.12.1997 I R 34/97, BStBl II 1998, 296 zum DBA USA).

    Es kommt auch nicht darauf an, dass das Kapital, das zu den Zinserträgen geführt hat, nicht allein aus Gründen der Geldanlage nach Großbritannien transferiert wurde ( Schleswig-Holsteinisches FG vom 28.03.2006 - 5 K 291/04, EFG 2006, 824 - aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben durch BFH vom 24.04.2007, I R 33/06, BFH/NV 2007, 2236; FG Hamburg vom 22.08.2006 - 7 K 255/04, EFG 2007, 105; Kuhfus EFG 2006, 824, 825; vgl. auch BFH vom 17.10.2007 - I R 5/06, BFH/NV 2008, 300 und Gosch, BFH-PR 2008, 237 zu Sondervergütungen; a.A. FG Schleswig-Holstein vom 27.11.2002 - 2 K 148/00, EFG 2003, 376 - aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben durch BFH vom 09.07.2003, I R 5/03, BFH/NV 2004, 1; Wassermeyer in Debatin/Wassermeyer, vor Art. 6 - 22 MA, Rn. 22; BMF vom 24.09.1999, Internationales Steuerrecht -IStR- 2000, 627).

  • BFH, 24.04.2007 - I R 33/06

    Ausländische PersG; Feststellungsverfahren

    Das FG wies die Klage ab (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 28. März 2006 5 K 291/04); sein Urteil ist in EFG 2006, 824 abgedruckt.
  • FG Hamburg, 22.08.2006 - 7 K 255/04

    DBA-Kanada/Einkommensteuer: Anwendbarkeit des § 2a Abs. 1 Nr. 6 EStG 1996 im

    dd) Gegen die Auffassung des erkennenden Senats, die Zinsen Art. 11 DBA-Kanada 1981 zuzuordnen, spricht auch nicht das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 27. November 2002 (2 K 148/00, EFG 2003, 376 ; abweichend hiervon wiederum Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 28. März 2006, 5 K 291/04, EFG 2006, 824).

    Im Übrigen hält das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht an seiner ursprünglichen Auffassung in dem dortigen Streitfall selbst nicht mehr fest (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, EFG 2006, 824).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht